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Verdachtskündigung


    Eine Kündigung ist auch wirksam, wenn der Arbeitgeber, aufgrund objektiver Tatsachen, den Arbeitnehmer verdächtigt, eine solche Handlung begangen zu haben, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Um Unschuldige vor einer Verdachtskündigung zu schützen werden an diese sehr engen Voraussetzungen geknüpft. So muss der Arbeitgeber alles Zumutbare unternommen haben, um den Sachverhalt aufzuklären. Gegen eine Verdachtskündigung ist die Kündigungsschutzklage möglich. Einen Weiterbeschäftigungsanspruch hat der gekündigte Arbeitnehmer, wenn sich nachträglich seine Unschuld ergibt.