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Arbeitsverhältnis


    Dreh und Angelpunkt arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundlage hierfür ist in der Regel ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Dieses ist als Dauerschuldverhältnis zu verstehen, der die Erbringung weisungsgebundener Tätigkeit zum Gegenstand hat. Gegenleistung aus diesem Vertrag ist das Arbeitsentgelt. Neben den Regelungen des Arbeitsvertrags sind auch diejenigen in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnises ist in Betrieben, die regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, für den Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Kündigungsschutz)

    Interessant ist zudem die Tatsache, dass der “Arbeitsnehmerstatus“ sich völlig unabhängig von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ergibt. So kann auch ein Dienstleistender, der nach seinem Arbeitsvertrag ausdrücklich ein freier Mitarbeiter ist, rechtlich ein Arbeitnehmer sein, dem eine ganze Reihe arbeitnehmerschützende Rechte zustehen, etwa Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfall oder Recht auf Urlaub.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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