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Mobbing


    Mobbing ist kein Rechtsbegriff, umschreibt jedoch schlagwortartig das systematische Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen, dem Betriebsrat oder den Arbeitgeber selbst. Der Begriff kommt aus dem amerikanisch-englischen Sprachraum (Bullying, Bossing).

    Der Betroffene kann sich dagegen durch Beschwerde an den Betriebsrat wehren oder sich auch direkt an den Arbeitgeber wenden, der aufgrund seiner Fürsorgepflicht zum Eingriff verpflichtet ist. Die Mittel des Arbeitgebers gegen Mobbing reichen von der formlosen Rüge bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Soweit letzterer oder der Betriebsrat selbst am Mobbing beteiligt ist oder trotz Kenntnis Mobbing duldet, kann der Betroffene auch Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben und im Regelfall Schmerzensgeld geltend machen.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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