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Offshoring


    Unter Offshoring versteht man die Verlagerung von Produktionsstätten ins billigere Ausland. Dort können Arbeitgeber aufgrund niedrigerer Löhne oftmals preisgünstiger produzieren. Die Folge ist Wegfall inländischer Arbeitsplätze. Neben Indien spielen aufgrund der EU Erweiterung auch europäische Nachbarstaaten eine immer größere Rolle, dies wird oft als „nearshoring“ bezeichnet.

    Von dem Offshoring zu unterscheiden ist das Outsourcing, dieser Begriff steht für die Vergabe von Produktionsteilen an spezialisierte Unternehmen. In der Praxis kann dies zu einem Betriebsübergang führen und somit zum Wechsel des Arbeitgebers.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
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