|
|
Leitende Angestellte
Von den übrigen Arbeitnehmern sind die leitenden Angestellten zu unterscheiden. Diese sind durch ihr erhöhtes Maß an Entscheidungsspielraum und eigener Verantwortung an besondere Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber gebunden. Insbesondere werden für außerordentliche Kündigungen aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen geringere Anforderungen gestellt. Weiterhin sind Tarifverträge für leitende Angestellte nicht anwendbar, sodass Vergütungen in der Regel ausgehandelt werden.
|
|