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Leitende Angestellte


    Von den übrigen Arbeitnehmern sind die leitenden Angestellten zu unterscheiden. Diese sind durch ihr erhöhtes Maß an Entscheidungsspielraum und eigener Verantwortung an besondere Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber gebunden. Insbesondere werden für außerordentliche Kündigungen aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen geringere Anforderungen gestellt. Weiterhin sind Tarifverträge für leitende Angestellte nicht anwendbar, sodass Vergütungen in der Regel ausgehandelt werden.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
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