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Kündigungsschutz


    Der Kündigungsschutz ist bestrebt, sozialwidrigen Kündigungen entgegen zu wirken. Er eröffnet die Möglichkeit, sich gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen durch eine Kündigungsschutzklage zu wehren. Der Kündigungsschutz steht jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, in dessen Betrieb regelmäßig zumindest 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Kündigungsschutz besteht auch aus dem Mutterschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch zum Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer sowie besonderen Schutznormen für Mitglieder von Betriebsräten und Jugendvertretern.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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