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Kündigungsschutz


    Der Kündigungsschutz ist bestrebt, sozialwidrigen Kündigungen entgegen zu wirken. Er eröffnet die Möglichkeit, sich gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen durch eine Kündigungsschutzklage zu wehren. Der Kündigungsschutz steht jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, in dessen Betrieb regelmäßig zumindest 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Kündigungsschutz besteht auch aus dem Mutterschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch zum Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer sowie besonderen Schutznormen für Mitglieder von Betriebsräten und Jugendvertretern.