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Feiertagszuschläge


    Ein Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen an Sonn- und Feiertagen kann sich aus vertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Sind die Zuschläge für Sonn- oder Feiertage unterschiedlich hoch und fallen beide Tage zusammen (etwa der 1. Mai an einem Sonntag), wird regelmäßig der höhere Zuschlag gewährt.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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