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Curriculum Vitae


    Der Lebenslauf bildet das Kernstück einer Bewerbung. Er sollte möglichst knapp gehalten werden (im Idealfall 1 Seite, höchstens jedoch 4), außerdem sollte er tabellarisch aufgebaut und elektronisch geschrieben sein. Handschriftlich werden Lebensläufe nur noch auf ausdrücklichen Wunsch geschrieben, dann allerdings in Aufsatzform und nicht tabellarisch.

    Daten sind nur wiederzugeben soweit diese für den Arbeitsplatz relevant sind. Angaben zur Konfession sind heute nicht mehr üblich, auch die Nationalität ist nur zu erwähnen, wenn man kein deutscher Staatsangehöriger ist. Aufgrund eventueller Nachteile gegenüber anderen Bewerbern können Angaben zu eigenen Kindern verschwiegen werden. Werden Kinder im Lebenslauf erwähnt, so sollte man mit anführen, dass deren Versorgung durch Großeltern, bzw. Kindergarten gedeckt ist. Außerdem gehört auf das erste Blatt ein Bewerbungsfoto. Der Bewerbung sollte auch ein frankierter Rückumschlag beigefügt werden. Viele Arbeitnehmer scheuen sonst die Portokosten und schicken bei einer Absage die Unterlagen nicht wieder zurück.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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