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Streik


    Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsverweigerung zur Durchsetzung einer gewerkschaftlichen Forderung. Dieser ist vom arbeitsrechtlichen Leistungsverweigerungsrecht zu unterscheiden. Beim Streik entfallen die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages. So muss der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, erhält aber auch keinen Lohn (dieser wird dann für Gewerkschaftsmitglieder in der Regel von der organisierenden Gewerkschaft übernommen). Nebenpflichten, wie die Schweigepflicht, bleiben unberührt. Das Streikrecht ist als Teil des Koalitionsrechts im Grundgesetz verankert. Unzulässige oder rechtswidrige Streiks können jedoch zu Mahnungen, bis hin zu außerordentlichen Kündigungen reichen.


Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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