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Sponsoring-Verträge


    Sponsoring-Verträge sind die zivilrechtlichen Verträge zwischen einem Unternehmen (Sponsor) und einem Sportler, Verein oder Verband (Gesponserter), aufgrund dessen der Sponsor die werblichen Nutzungsrechte des Gesponserten zur Werbung (z. B. Bandenwerbung, Trikotwerbung, mediale Werbung) verwenden darf und dafür ein Entgelt zahlt. Soweit es zu Kollisionen kommen sollte, wenn auf einer Sportveranstaltung der eine Sponsor den Verband und der andere den Sportler sponsert, so lässt sich dies mittels konkreten Vereinbarungen regeln.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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