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Satzung


    Die Vereinssatzung ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung des Vereins, welcher einen rechtlichen Zusammenschluss darstellt. Gemäß § 57 BGB gibt es bei eingetragenen Vereinen (e. V.) bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt der Vereinssatzung. Die Vereinssatzung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist bei der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister diesem vorzulegen. Ebenso ist eine Satzungsänderung in das Vereinsregister einzutragen.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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