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Gerichtsstand


    Der Gerichtsstand des durchzuführenden Rechtsstreits richtet sich nach der jeweiligen Rechtsverletzung, aus der der Anspruch des Klägers hervorgeht. Einen speziellen sportrechtlichen Gerichtsstand gibt es nicht; jedoch ist die verbandsinterne Einrichtung eines Sportgerichts sowie die Zuständigkeit des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) bei internationalen Sportrechtsstreitigkeit gegeben.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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