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Freigabeerklärung


    Soweit ein Sportler, der bislang an verbandsmäßig betriebenen Wettkämpfen für seinen Verein teilgenommen hat, den Verein wechseln möchte, um in einem anderen Verein Wettkampfsport zu betreiben, ist eine Freigabeerklärung des “abgebenden“ Vereins erforderlich. Ohne diese Freigabe erhält der Sportler erst nach längerer Wartezeit (Sperre) eine Starterlaubnis für den neuen Verein.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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