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Qualifikation (Nominierung)


    Die Qualifikation von Sportlern bzw. Mannschaften für die saisonalen Höhepunkte erfolgt grundsätzlich aufgrund Erreichens von verbandsinternen Richtlinien (z. B. Normzeiten, bestimmte Platzierungen bei vorgegebenen Wettkämpfen, Richtwerte) durch den Teilnehmer. Dadurch wird der Sportler/die Mannschaft in den für den sportlichen Höhepunkt aufgestellten Kader berufen, was wiederum eine rechtliche Beziehung zu dem nominierenden Verband herstellt.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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