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Ausrüstungsvertrag


    Der Ausrüstungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, aufgrund dessen ein Hersteller von Sport- oder Freizeitartikeln (= Ausrüster) einem Sportler bzw. einem Verein/Verband unentgeltlich Sportausrüstung zur Verfügung stellt, mitunter auch Geldzahlungen leistet. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Begünstigte unter anderem dafür, ausschließlich Produkte des Ausrüsters (werbewirksam) zu verwenden. In den höchsten Spielklassen des Vereinsfußballs in Europa sind differenzierte Regelungen anzutreffen.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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