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Schulsport


    Die rechtliche Verantwortung über das Schulfach “Sport“ haben aufgrund ihrer Bildungshoheit die Bundesländer inne. Die dabei verantwortlichen Personen wie Schulleiter und Sportlehrer haben insbesondere in Hinblick auf die Sicherheit während des Sportunterrichts (Zustand der Sportgeräte und -anlagen, Aufsichtspflicht bei der praktischen Durchführung des Unterrichts) Fürsorgepflichten wahrzunehmen. Der Sportunterricht ist dabei die Unterrichtung in Sport, die nicht nur gelegentlich und aus Gefälligkeit, sondern in haupt- oder nebenberuflicher Form erfolgt.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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