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Aufwandsentschädigung


    Eine Aufwandsentschädigung wird in der Regel an nebenberufliche Übungsleiter/Trainer für die durch sie zu leistende Betreuungstätigkeit vom Verein gewährt und ist unter den Bedingungen des § 3 Nr. 26 EStG bis zu einem jährlichen Betrag von EUR 2.100,00 einkommenssteuerfrei.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
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