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Insolvenz eines eingetragenen Sportvereins


    Insolvenz ist die unfreiwillige Auflösung des Vereins, wobei sowohl der Vereinsvorstand, die Mitgliederversammlung als Schuldner wegen drohender Überschuldung als auch der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Vereins Insolvenz anmelden können. Die Insolvenz eines Vereins kann z. B. durch Misswirtschaft des Vereinsvorstands oder durch Wegfall von Sponsorengeldern eintreten.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
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