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Presse


    Aufgrund der zunehmenden Medienwirksamkeit von Sportveranstaltungen sind die Bedeutung der Sportpresse und dementsprechend der rechtliche Klärungsbedarf in der Vergangenheit enorm gestiegen. Bei Sportveranstaltungen hat die Presse Zugang wie jeder andere auch – zu einer bevorzugten oder benachteiligenden Behandlung der Presse ist der Veranstalter grundsätzlich nicht gehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Vertragsschlüssen zwischen Sportlern bzw. Vereinen und Presseorganen über die Erteilung von Informationen (z. B. Bildherstellung und –veröffentlichung; Unterrichtung über die Privatsphäre).



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
Telefon 030 | 31 01 23 96
Fax 030 | 31 01 57 37
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