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Schlüssel


    Wird ein Mietverhältnis beendet, so muss der Mieter sämtliche Schlüssel an den Vermieter herausgeben. Dies umfasst auch die vom Mieter auf eigene Kosten hergestellten Nachschlüssel. Verletzt der Mieter diese Pflicht, kann der Vermieter eine neue Schließanlage installieren lassen und die Kosten vom Mieter verlangen.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
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Fax 030 | 31 01 57 37
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