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Instandhaltung


    Durch den Abschluss eines Mietvertrages übernimmt der Vermieter gegenüber seinen Mietern Fürsorgepflichten. Insbesondere muss er die Mieträume in einen vertragsgemäßen Zustand halten und nötige Reparaturen erledigen, hierzu zählen beispielsweise defekte Hausbeleuchtung wieder instand zu setzen oder beschädigte Wasserleitungen auszutauschen. Der Mieter muss entsprechend geringfügige Behinderungen entschädigungslos hinnehmen, z.B. kurzzeitiges Abstellen des Wassers.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
Telefon 030 | 31 01 23 96
Fax 030 | 31 01 57 37
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