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Instandhaltung
Durch den Abschluss eines Mietvertrages übernimmt der Vermieter gegenüber seinen Mietern Fürsorgepflichten. Insbesondere muss er die Mieträume in einen vertragsgemäßen Zustand halten und nötige Reparaturen erledigen, hierzu zählen beispielsweise defekte Hausbeleuchtung wieder instand zu setzen oder beschädigte Wasserleitungen auszutauschen. Der Mieter muss entsprechend geringfügige Behinderungen entschädigungslos hinnehmen, z.B. kurzzeitiges Abstellen des Wassers.
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