Fachanwalt Arbeitsrecht - Rechtsanwältin Badewitz Berlin - Sportrecht - Mietrecht
Home
Rechtsgebiete
ABC des Mietrechts:
Anzeigepflicht
Betriebskosten
Culpa in contrahendo
Durchführung von
  Schönheitsreparaturen

Erhöhung der
  Kostenmiete

Fahrräder und
  Kleinfahrzeuge

Garten
Hausfriedensbruch
Instandhaltung
Kaution
Lärmbelästigung
Mietvertrag (mündlicher)
Nachmieter
Obhutpflicht
Prozesskostenhilfe
Qualifizierter Mietspiegel
Räumung
Schlüssel
Tierhaltung
Untermieter
Vergleichsmiete
Wohnungsübergabe
Zufallschaden




















































Anzeigepflicht


    Tritt während der Mietzeit ein Mangel an der gemieteten Sache auf oder müssen besondere Vorkehrungen zur Schadenabwehr getroffen werden, so ist der Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren. Sinn der Regelungen ist es, dem Vermieter Gelegenheit zu geben, notwendige Reparaturen durchzuführen oder einen aufgetretenen Schaden einzugrenzen. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht, so ist er nicht berechtigt, die in § 536 BGB (Mängel der Mietsache/Mietminderung) bestimmten Rechte geltend zu machen. Außerdem ist der Mieter bei Unterlassen der Anzeige in der Regel zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Die Anzeigepflicht ist formlos und kann auch mündlich erfüllt werden. Aufgrund der Beweispflicht des Mieters empfiehlt sich jedoch die schriftliche Variante.