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Qualifizierter Mietspiegel


    Der qualifizierte Mietspiegel wurde, im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel, nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt. Dieser muss alle 2 Jahre der aktuellen Marktentwicklung angepasst und alle 4 Jahre erneuert werden. Wird der qualifizierte Mietspiegel regelmäßig angepasst bzw. neu erstellt, so wird vermutet, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.



Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.

Rechtsanwältin Ulrike Badewitz | maître en droit
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Mediatorin
Habelschwerdter Allee 27 | 14195 Berlin
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