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Grundsätzlich gilt: Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen zu stellen.

Die Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit bestimmen sich für alle Aufträge, die bis zum 30.06.2004 erteilt worden sind, noch nach der BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte). Zum 01.07.04 ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Kraft getreten.

Es handelt sich hierbei um die bundesweit gesetzlich festgelegten Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit. Die Höhe der Kosten richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und nach den einzelnen anwaltlichen Tätigkeiten. Weitere Informationen für Ihre individuelle Angelegenheit erhalten Sie von Beginn an.

Für die Erstberatung sieht der Gesetzgeber für Verbraucher eine Höchstgebühr von 190,00 Eur. vor. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.

In bestimmten Angelegenheiten, z. Bsp. längerfristigen außergerichtlichen Tätigkeiten oder Beratungen, bietet es sich an, gesonderte Vergütungsvereinbarungen (Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen) zu treffen. Auch hier werden individuelle Lösungen gefunden werden.

Außerdem ist immer zu überprüfen, ob Kostenerstattungsmöglichkeiten durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Gegner bestehen.

Lassen Sie sich schließlich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe aufklären.